Das im Jahr 2014 in Kraft getretene NotSanG fordert für die Ausbildenden von angehenden Notfallsanitäter*innen eine umfassende pädagogische Qualifikation.
Als Verantwortliche für die Praxisausbildung auf den Lehrrettungswachen muss zunächst die Ausbildung zum / zur Notfallsanitäter*in abgeschlossen sein.
Die Weiterbildung zum / zur Praxisanleiter*in umfasst eine 300-stündige Zusatzqualifikation.
Über 8 Wochen werden die folgenden Inhalte rund um die Ausbildung der Notfallsanitäter*innen vermittelt